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Neues Landesfischereigesetz in Kraft

Für Rheinland-Pfalz trat am 19.02.2026 ein neues Landesfischereigesetz in der Fassung vom 11.2. in Kraft. Es gibt spürbare Änderungen, so wird der Fischereischein lebeslang gültig sein.  Der Jugendfischereischein entfällt. 

 2026 03 gesetz

Das Fischereigesetz ist Ländersache... in Rheinland-Pfalz gilt nun die Fassung vom 11.02.2026 seit dem 19.02.2026. Alle Details des Gesetzes kann man hier nachlesen

Der Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz e.V. hat die Kernpunkte der Änderungen zusammengefasst. 

  • Fischereischein künftig lebenslang gültig → keine regulären Verlängerungen mehr.
  • Fischereiabgabe muss weiterhin entrichtet werden, soll aber auch digital möglich sein
  • Jugendfischereischein entfällt – vereinfachter Zugang für junge Menschen.
  • Scheine können digital bzw. als Scheckkarte geführt werden.
  • Anerkennung bundesweiter Scheine soll klarer geregelt werden

Bevor das Gesetz auch tatsächlich komplett bei uns (d.h. bei unseren lokalen Behörden) komplett gelebt wird, kann noch etwas dauern. Im nächsten Schritt werden nun die Verordnungen erstellt, die die Anwendung in der Praxis regeln. 

Quelle: Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz e.V.

 

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